
21 Sep Wie sieht die aktuelle gesetzliche Regelung der Genehmigungen für touristische Unterkünfte in Barcelona aus?
Mit der Zunahme des Tourismus in den letzten Jahren hat auch das Angebot an touristischen Unterkünften schrittweise zugenommen. Dies hat auch dazu geführt, dass seit neuesten auch Privatwohnungen für touristische Zwecke vermietet werden. Da dieser Sektor nur über eine sehr geringe Regulierung verfügte, waren die auf lange Sicht verursachten Probleme diverse: massive Konzentration des Angebots an touristischen Unterkünften in einigen Gebieten, mangelndes Angebot in anderen, ein „schwarzer“ Markt von für touristische Zwecke vermietete Privatwohnungen, etc. Um diese Probleme zu lösen, setzte die Gemeinde von Barcelona zwischen 2015 und 2017 die Erteilung von Genehmigungen für touristische Unterkünfte (sogenanntes „Moratorium„) aus, um einen speziellen Stadtentwicklungsplan zur Regulierung dieses boomenden Sektors zu erstellen.
Um die neue gesetzliche Regelung zur Erteilung von Genehmigungen für touristische Unterkünfte besser zu verstehen, die die für die Eröffnung und Verwaltung von Mietwohnungen für touristische Zwecke und Hotels erforderlichen Genehmigungen umfassen, muss zwischen zwei spezifische Zeitpunkte unterschieden werden: vor und nach der Verabschiedung des speziellen Stadtentwicklungsplans für touristische Unterkünfte (bekannt als PEUAT).
Situation vor der Verabschiedung des PEUAT
Vor der Verabschiedung dieses speziellen Stadtentwicklungsplans gab es in diesem Sektor kaum Vorschriften. Auf diese Weise war die Eröffnung von neuen Unterkünfte für touristische Zwecke in der ganzen Stadt praktisch ungehindert möglich. In den letzten Jahren hat es jedoch eine enorme Verbreitung dieser Art von Unterkünfte gegeben, vor allem in den touristisch geprägten Zonen der Stadt.
Die Folge davon war, dass die Gemeinde von Barcelona im Jahr 2015 eine vollständige Aussetzung aller Arten von Genehmigungen für touristische Unterkünfte ankündigte, um einen speziellen städtebaurechtlichen Plan zur Regulierung dieses Sektors zu verabschieden. Diese Aussetzung der Lizenzen wurde auch als „Moratorium“ bezeichnet.
Die Aussetzung der Genehmigungen sollte Anfangs nur ein Jahr andauern, der PEUAT wurde jedoch erst 2017 verabschiedet, als er am 6. März 2017 in Kraft trat. Hauptziel dieses Plans ist die Schaffung einer einheitlichen gesetzlichen Regelung, welche die Kriterien für die Stadtentwicklung und den Betrieb der Unterkünfte für touristische Zwecke in Barcelona umfasst. Der Begriff „Unterkünfte für touristische Zwecke“ bezieht sich sowohl auf Hotelbetriebe als auch auf für touristische Zwecke vermietete Wohnungen und Appartements, Herbergen und Studentenwohnheime.
Situation nach der Verabschiedung des PEUAT
Da in Barcelona Bezirke existieren, die mehr vom Tourismus betroffen sind als andere, teilt der PEUAT Barcelona dementsprechend in unterschiedliche Zonen ein.
Zone 1 (Zone, in der die touristische Nutzung gesenkt werden soll): Diese Zone beinhaltet das Stadtgebiet mit der größten Konzentration an Tourismus in Barcelona. So befindet sich beispielsweise 50% des ganzen Hotelangebots in Barcelona allein in dieser Zone.
Daher sind Neuimplementierung jeglicher Art von touristischen Unterkünfte oder die Erweiterung des Bettenangebots laut diesem neuen Städtebauplan nicht erlaubt. Darüber hinaus bei Einstellung der Tätigkeit jeglicher touristischer Unterkünfte werden diese aus dem entsprechenden Register gelöscht, d. h. es ist nicht möglich diese durch neue Unterkünfte zu ersetzen. Mit anderen Worten, die Erteilung von Genehmigungen für touristische Unterkünfte ist in dieser Zone völlig eingeschränkt.
Zone 2 (Zone, in der die Intensität der touristischen Nutzung erhalten werden soll): Dieses Gebiet grenzt an der Zone mit der höchsten Touristenkonzentration an, weshalb auch dieses Gebiet noch unter einer strengen gesetzlichen Regelung liegt.
In diesem Bereich wird die Anzahl des Bettenangebots sowie der Unterkünfte beibehalten. Die Einstellung einer touristischen Unterkunft ermöglicht es somit, eine neue touristische Unterkunft einzurichten, allerdings nur mit demselben Bettenangebot wie die eingestellte Unterkunft.
Zone 3 (Zone, in der die touristische Nutzung eingeführt werden soll): Dieses Gebiet bildet den Rest des Territoriums, welches sich weit entfernt von den touristischen Gebieten befindet.
In dieser Zone ist es möglich neue Unterkünfte einzuführen und bestehende zu erweitern, sofern die jeweils festgelegte Höchstdichte an Bettenangebot nicht überschritten wird. Zum Beispiel: Im Gebiet Les Corts kann das Angebot von 1.464 Betten nicht überschritten werden; im Gebiet Horta sind es 564 Plätze.
Zone 4 (Gebiete und Bereiche unter spezifischer Regulierung): Einige Gebiete unterliegen aufgrund ihrer besonderen Merkmale einer spezifischen Regulierung, obwohl sie sich in einen der drei oben genannten Zonen befinden.
Die spezifische gesetzliche Regelung bezieht sich weitgehend auf die maximale Anzahl von Betten in einem spezifischen Gebiet oder für eine bestimmte Unterkunft oder auf einen Mindestabstand zwischen zwei Unterkünfte.
Die Zukunft der touristischen Genehmigungen
In letzter Zeit scheint die Tendenz dahin zu gehen, dass spanische Großstädte allmählich dasselbe Modell wie Barcelona anwenden, d. h. Einführung eines Moratoriums bezüglich der Erteilung von Genehmigungen für touristische Unterkünfte bis ein spezifischer Städtebauplan zur gesetzlichen Regelung dieses Sektors verabschiedet wird.
Anfang dieses Jahres hat auch die Stadt Valencia die Erteilung von Genehmigungen für touristische Unterkünfte, sowohl für Hotelnutzung als auch für touristisch vermietete Privatwohnungen, in ihrer Altstadt behutsam ausgesetzt. Die Aussetzung der Genehmigungen ist ebenfalls befristet, bis ein spezifischer Städtebauplan zum Schutz der Altstadt (Ciutat Vella) verabschiedet wird.
Auch in Madrid wurde die Erteilung für alle Arten von touristischen Genehmigungen zu Beginn dieses Jahres für ein Jahr ausgesetzt. Auch hier ist die Aussetzung vorsorglich, bis ein spezifischer Plan zur Aktualisierung der städtebaulichen Regelungen in dieser Stadt, insbesondere im Stadtzentrum, verfasst und verabschiedet wird.
Fazit
Aufgrund der steigenden Anzahl von Touristen in den Großstädten werden in Zukunft immer mehr Städte eine spezielle gesetzliche Regelung in diesem Bereich einführen. Wollen Sie ein neues Projekt in diesem Bereich starten? Wenn dies der Fall ist, empfehlen wir Ihnen, sich über die örtlichen Vorschriften genauestens zu informieren oder sich von Experten beraten zu lassen.