Vorabbefragung zum geplanten Entwurf des „Gesetzes zur Förderung des Start-ups- Marktumfeldes“

Vorabbefragung zum geplanten Entwurf des „Gesetzes zur Förderung des Start-ups- Marktumfeldes“

Das spanische Ministerium für Wirtschaft und Unternehmertum führt bis zum 25. Januar 2019 eine Vorabbefragung im Hinblick auf die Festlegung der erforderlichen Maßnahmen zur Förderung von Start-ups in Spanien durch und fordert die Marktteilnehmer auf, ihre Stellungnahmen bezüglich des geplanten Entwurf des „Gesetzes zur Förderung des Start-ups-Marktumfeldes“ bis dahin abzugeben.

Durch die Schaffung geeigneter rechtlicher Rahmenbedingungen für das Unternehmertum, will die Regierung Spanien an die Spitze des technologiebasierten Unternehmertums in Europa bringen und in diesem Zusammenhang die Gründung und Expansion von Start-ups fördern.

Zu den Hauptzielen des zukünftigen Gesetzes gehört die Notwendigkeit, das Konzept von Start-ups zu definieren, den Investitionen Rechtssicherheit zu verschaffen und die verwaltungsrechtlichen Hindernisse des Unternehmerdaseins zu beheben.

Die verschiedenen Marktteilnehmer des Unternehmertums in Spanien erwarten ihrerseits, dass einige ihrer Forderungen, wie z.B. die Änderung der steuerlichen Behandlung der „stock options“ und die Verbesserung der gesetzlichen Vorgaben zum Crowdfunding, in das zukünftige Gesetz mit aufgenommen werden.

Die wichtigste Forderung besteht jedoch darin, eine Vereinfachung oder aber Beseitigung derzeitiger bürokratischer Verfahren für ausländische Investoren herbeizuführen, wie z.B. die Beseitigung der Notwendigkeit einer Steuernummer (N.I.E.- bzw. N.I.F.-Nummern) für zukünftige ausländische Geschäftspartner zu beantragen, welche die Geschäftsabwicklungen erschweren, verzögern und sogar vereiteln können.

Kurz gesagt, das Unternehmertum fordert die Schaffung einer Dynamik im Einklang mit den Anforderungen des Marktumfeldes, und eine Gesetzgebung, die die Expansion von Start-ups nicht etwa bremst, sondern vielmehr fördert.

Unter folgendem Link auf der Website des Ministeriums für Wirtschaft und Unternehmertum finden Sie den vollständigen Text der öffentlichen Befragung, sowie die E-Mail-Adresse, an die die entsprechenden Antworten geschickt werden können: https://avancedigital.gob.es/es-es/Participacion/Paginas/anteproyecto-ley-ecosistema-Startups.aspx

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