
18 Okt LOPD, das neue spanische Gesetz zum Schutze personenbezogener Daten und der Gewährleistung digitaler Rechte
Fünf Monate nach dem Inkrafttreten der europäischen Datenschutzverordnung (DSGVO) hat das Parlament seinen Bericht über den Entwurf des neuen Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten und Gewährleistung digitaler Rechte veröffentlicht.
Obwohl die DSGVO seit ihrem Inkrafttreten in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union unmittelbar Anwendung findet, d.h., ohne die Notwendigkeit staatlicher Gesetze zur Umsetzung oder Anpassung, so existiert dennoch die Möglichkeit, dass die Mitgliedstaaten die Vorschriften der Verordnung weiter spezifizieren oder aber einschränken, sofern dies erforderlich ist, um diese mit anderen nationalen Vorschriften in Einklang zu bringen oder aber deren Verständnis zu erleichtern.
Zu diesem Zweck beabsichtigt das spanische Parlament, ein neues spanisches Datenschutzgesetz zu veröffentlichen – mit einiger Verzögerung -, das bspw. Fragen klären soll, ob die Möglichkeit besteht, die Verarbeitung von Kontaktdaten von Arbeitnehmern, selbständigen Unternehmern und Freiberufler auf ein berechtigtes Interesse zu stützen; ob Personen über 14 Jahre berechtigt sind, ihre Zustimmung zur Verarbeitung ihrer Daten selbst zu erteilen, ohne Beteiligung ihrer gesetzlichen Vertreter – in der Verordnung wurde ein Mindestalter von 16 Jahren festgelegt; oder, ob ein Sportverband einen Datenschutzbeauftragten benötigt, um die Mitgliederdaten zu verarbeiten, wenn sich unter den Mitgliedern Minderjährige befinden, wohingegen ein als Einzelperson tätiger Mediziner über diese Figur nicht verfügen muss, obwohl er besonders sensible Daten verarbeitet, wie beispielsweise unsere Gesundheitsdaten.
Der Gesetzgeber beabsichtigt auch, die Gelegenheit zu nutzen, um erstmals neuartige Bereiche zu regeln, wie die digitalen Rechte der Bürger. Hierbei sticht insbesondere das Recht von Familienangehörigen einer verstorbenen Person hervor, Zugang zu seinen personenbezogenen Daten zu verlangen – und sogar, unter bestimmten Umständen, deren Berichtigung oder Löschung zu verlangen -, das Recht auf digitale Sicherheit und Bildung, oder die Anerkennung des Rechts auf „digitales Abschalten“ am Arbeitsplatz, welches der Gewährleistung der Ruhe- und Urlaubszeiten der Arbeitnehmer, sowie ihrer persönlichen und familiären Privatsphäre dienen soll.
Obwohl es sich im Moment nur um einen Entwurf handelt, kristallisieren sich nach und nach die Kriterien heraus, welche der Spanische Staat und die spanische Datenschutzbehörde im Bereich des Wirkungsbereichs der DSGVO anwenden werden.