
16 Mrz Die Verkündung des Notstands in Spanien und die Nichterfüllung von Verträgen aufgrund höherer Gewalt.
Am vergangenen 14. März 2020 hat die spanische Regierung den Notstand verkündet, um die durch COVID-19 verursachte Gesundheitskrise zu bewältigen, welche mit drastischen Maßnahmen, einschließlich allgemeiner Einschränkungen der Bewegungsfreiheit verbunden sind.
Angesichts dieser Ausnahmesituation liegt es auf der Hand, dass es in den kommenden Monaten in vielen Bereichen und Branchen zu massiven Vertragsbrüchen kommen wird, sodass Unternehmen darauf vorbereitet sein sollten, Haftungsansprüche und Vertragsstrafen zu vermeiden.
Wie wir in unserem Artikel von letzter Woche bereits berichteten, wirft die durch COVID-19 verursachte Ausnahmesituation viele Fragen im Bereich des Vertragsrechts auf, die derzeit keine eindeutige oder definitive Antwort zulassen.
Im Gegensatz zur Situation bis einschließlich 13. März 2020, und zumindest für die nächsten 15 Kalendertage, deutet alles darauf hin, dass sich die Parteien bestimmter Vertragstypen nun durch die Geltendmachung höherer Gewalt in den Fällen von der Leistungspflicht befreien können, in denen es die von den Behörden auferlegten außerordentlichen Maßnahmen sind, die die Einhaltung des Vertrags direkt verhindern. Nehmen Sie zum Beispiel einen internationalen Transportvertrag, der wegen der Schließung der Grenzen nicht ausgeführt werden kann, usw.
Es liegt in vielen Fällen auf der Hand, dass wir nun vor einer unvorhersehbaren und unvermeidbaren Situation stehen, die von keiner der Vertragsparteien gewollt war.
Allerdings sind nicht alle Situationen so eindeutig, insbesondere insofern, als dass das Königliche Gesetzesdekret zur Verkündung des Notstands, auf der eine Seite, eine Liste von Wirtschaftsaktivitäten enthält, die ausdrücklich untersagt werden, mit Ausnahme nur bestimmter Sektoren, die als wesentlich angesehen werden und daher, auf der andern Seite, viele Freischaffende und Unternehmen mit der Unsicherheit konfrontiert werden, ob sie hiervon betroffen sind oder nicht.
Dieser Umstand, in Verbindung mit der Tatsache, dass das Königliche Gesetzesdekret als eine der Ausnahmen der Beschränkung der Bewegungsfreiheit von Personen die Fahrt zum Arbeitsplatz und den Heimweg vorsieht, hat zufolge, dass die finale Entscheidung über die Fortsetzung oder Nichtfortsetzung der Geschäftstätigkeit, und die Art und Weise ihrer Ausübung, häufig dem Arbeitgeber obliegen wird.
In diesen Fällen ist es demnach nicht eindeutig, ob eine Befreiung von den vertraglichen Leistungspflichten aufgrund höherer Gewalt möglich ist. Vielmehr muss von Fall zu Fall beurteilt werden, inwieweit außergewöhnliche Umstände die Einhaltung der übernommenen Verpflichtungen verhindert haben. Beispielsweise wird es sicher häufig möglich sein, Home-Office-Arbeit zu implementieren.
Es ist zudem mehr als wahrscheinlich, dass die Auswirkungen dieser Beschränkungen über den strikten Zeitrahmen, in dem sie in Kraft sind, hinausgehen werden, da die Unternehmen nach Wiederaufnahme ihrer Tätigkeiten Aufträge oder Dienstleistungsverpflichtungen vorfinden werden, die noch nicht abgeschlossen werden konnten, und gleichzeitig mit neuen Verpflichtungen konfrontiert sein werden, die sie nun nicht erfüllen können, weil sie noch ausstehenden Arbeiten zu erledigen haben.
Angesichts dieser Situation und vor dem Hintergrund, keine Allgemeinlösung für alle möglichen Fälle anbieten zu können, empfehlen wir, Ihren Geschäftspartner, Kunden und Lieferanten sobald wie möglich über die mögliche Aussetzung von Verträgen aufgrund der Unmöglichkeit der Ausführung derselben, über mögliche Auswirkungen im Hinblick auf die Erfüllung von Verträgen – wie Lieferverzögerungen oder Lagerbestände – zu informieren und, wenn möglich, die Vertragsbedingungen neu zu verhandeln, um sie an die neue Situation anzupassen.
Bei Rückfragen oder sofern Sie Beratung wünschen, um einen erforderlichen Actionplan zu definieren, kontaktieren Sie uns gerne per Mail an info@matp.es