
15 Jan Kann ich ein Hologramm oder einen Geruch als Marke anmelden? Reform des Markenrechts
Ab dem 14. Januar 2019 und nach der Reform des Markenrechts ist es möglich, nicht-konventionelle Marken wie Hologramme, Positionsmarken, dreidimensionale Marken, Farbmarken, Geruchsmarken, haptische Marken, Geschmacksmarken, etc. einzutragen.
Die Eintragung anderer Marken als einer Wortmarke (reiner Text) oder einer Bildmarke (Zeichnung oder Logo) ist einer der wichtigsten Neuerungen im Zuge der Reform des spanischen Markenrechts, mit der die Bestimmungen der europäischen Richtlinie 2015/2436 in Spanien umgesetzt werden. Ab sofort ist es für die Eintragung einer Marke nicht mehr erforderlich, dass diese grafisch dargestellt werden muss, so dass unter anderem auch ein Geruch, ein Hologramm oder eine dreidimensionale Marke registriert werden kann.
Aber das ist nicht die einzige Neuerung. Darüber hinaus ermächtigt das neue Markengesetz das spanische Patent- und Markenamt direkt über Klagen auf Nichtigkeit oder Verfall eingetragener Marken zu entscheiden, wodurch in den meisten Fällen keine Handelsgerichte mehr in Anspruch genommen werden müssen, was zweifellos den gesamten Ablauf beschleunigen und damit Kosten senken wird.
Die neue Regelung sieht auch vor, dass jede natürliche oder juristische Person – auch juristische Personen des öffentlichen Rechts – die Möglichkeit haben, die Eintragung einer Marke zu beantragen, wodurch frühere Beschränkungen in dieser Hinsicht beseitigt werden. Auch die traditionelle Unterscheidung zwischen notorisch bekannten Marken und bekannten Marken entfällt, sodass die einzige Kategorie mit verstärkten Schutz die bekannten Marken bleiben.