Neuer Gesetzentwurf zur Prävention und Bekämpfung von Steuerbetrug in Spanien.

Neuer Gesetzentwurf zur Prävention und Bekämpfung von Steuerbetrug in Spanien.

Vor kurzem wurde ein neuer Gesetzesentwurf zur Aktualisierung der derzeitigen Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von Steuerbetrug in Spanien verabschiedet. Dieser Gesetzentwurf sieht sowohl die Verschärfung der derzeitigen Maßnahmen als auch die Schaffung neuer Maßnahmen vor, die hauptsächlich mit neuen Technologien verbunden sind.

Am 13. Oktober billigte der spanische Ministerrat den Gesetzesentwurf über Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von Steuerbetrug, der nun in die nächste Parlaments-Phase übergeht. Dieser Gesetzentwurf enthält verschiedenste Maßnahmen zur Bekämpfung unterschiedlicher Steuerhinterziehungspraktiken, die in den letzten Jahren aufgetreten sind.

Die wichtigsten Maßnahmen, die umgesetzt werden sollen, sind Folgende:

1.- Kryptowährung

Es werden eine Reihe spezifischer Informationspflichten bezogen auf sogenannte Kryptowährungen eingeführt, um eine größere Kontrolle über diese zu erzielen. Auf diese Art und Weise bestünde zukünftig die Verpflichtung, Informationen sowohl über den Bestand als auch über den Erwerb, die Übertragung, den Tausch, die Übertragung, das Inkasso und die Zahlungsvorgänge mit Kryptowährungen zu übermitteln.

Ebenso wird die Verpflichtung eingeführt, im Steuerformular 720 über „Erklärungen von Gütern und Rechten im Ausland“ ebenso Angaben zu im Ausland gehaltenen, virtuellen Währungen zu tätigen, wobei Kontroversen in diesem Zusammenhang bereits vorprogrammiert erscheinen.

2.- Zusätzliche Einschränkungen von Barzahlungen

Die neue Grenze für Barzahlungen zwischen Unternehmern soll von 2.500 auf 1.000 Euro gesenkt werden. Diese Einschränkung soll hingegen nicht auf Zahlungen zwischen Privatpersonen Anwendung finden. Darüber hinaus, soll im Bereich von Barzahlungen durch Privatpersonen mit Steuerresidenz außerhalb Spaniens die bisherige Grenze für Barzahlungen von 15.000 Euro auf 10.000 Euro herabgesetzt werden.

3.- Verbot von Steueramnestien

Es soll ein Verbot von Steueramnestien festgelegt werden, d.h. jeder außerordentliche Steuerausgleichsmechanismus, der eine Verringerung des Betrags der Steuerschuld beinhaltet, soll gesetzlich verboten sein.

4.- Ausweitung der Steuerschuldnerliste

Es ist eine Herabsetzung von 1 Million auf 600.000 Euro geplant: Diese Steuerschuldsumme stellt dann den Betrag dar, welcher zur Aufnahme in die besagte Liste führt. Ebenso sollen zukünftig die gesamtschuldnerisch haftenden Personen zusammen mit den Hauptschuldnern ausdrücklich in dieser Liste aufgeführt werden.

5.- Steuerparadiese

Das Konzept der sogenannten „nicht kooperativen Länder und Gebiete“ soll übernommen werden, ein Begriff, der international allgemein anstelle des traditionellen Konzepts eines Steuerparadieses verwendet wird.

Dieses Konzept würde zudem, anlehnend an steuerliche Gleichbehandlungs- und Transparenzkriterien, auf diejenigen Gebiete ausgedehnt:

(i) welche  die Erleichterung der Existenz von Offshore-Gesellschaften fördern, um Gewinne anzuziehen, den keine tatsächlichen wirtschaftlichen Aktivitäten zugrunde liegen.

(ii) wenn es zur Undurchsichtigkeit und mangelnder Transparenz kommt oder es Gebiete gibt, mit denen es keinen effizienten Informationsaustausch über den tatsächlichen Eigentümer der Güter oder Rechte gibt.

(iii) wo es eine niedrige oder gar keine Besteuerung gibt (bisher war nur das Konzept der Nullbesteuerung enthalten).

(iv) wo es einseitige Steuervergünstigungssysteme mit der Absicht gibt, steuerlich Nichtresidente gegenüber Steueransässigen bevorzugt zu behandeln.

6.- Software mit doppeltem Verwendungszweck

In den letzten Jahren hat die spanische Steuerbehörde ein besonderes Augenmerk auf die Bekämpfung der Verwendung dieser Art von Software gelegt, sodass der vorliegende Gesetzentwurf die so genannte Dual-Use-Software verbietet, die aus Computerprogrammen bestehen, welche eine Manipulation der Buchhaltung ermöglichen. Ein solches Verbot beschränkt sich nicht nur auf die bloße Nutzung, sondern erstreckt sich auch auf die Herstellung oder den Besitz von derartigen Computerprogrammen und -systemen, welche die Manipulation von Buchhaltungs- und Managementdaten ermöglichen.

Der Gesetzesvorschlag sieht die Einbeziehung technischer Spezifikationen mittels Verordnungen vor, wie z.B. die Unterwerfung einer Zertifizierung und die Gewährleistung der Integrität, Aufbewahrung, Rückverfolgbarkeit und Unveränderbarkeit der Betriebsabläufe. Zu diesem Zweck wird ein gesonderter Bußgeldkatalog für die Herstellung dieser Programme oder ihren Besitz ohne entsprechende Zertifizierung eingeführt.

7.- Referenzwert bei Vermögensübertragungs- und Urkundensteuer (ITPAJD), Vermögenssteuer (IP) und Erbschafts- und Schenkungssteuer (ISD)

Einer der Hauptgründe für Rechtsstreitigkeiten im Bereich der sogenannten Vermögensübertragungs- und Urkundensteuer, der Vermögenssteuer und der Erbschafts- und Schenkungssteuer ist die Bewertung der von diesen Steuern betroffenen Vermögenswerte und Rechte, weil das Konzept des realen Wertes sowohl für den Steuerzahler als auch für die betroffenen öffentlichen Verwaltungen oft zu Situationen klarer Rechtsunsicherheit führt.

Im Falle von Immobilien soll der anzuwendende Wert der sogenannte Referenzwert sein, der vom spanischen Katasteramt (Castastro) festgelegt werden und welcher wiederum auf der Grundlage aller tatsächlich durchgeführter Immobilienkäufe und -verkäufe basieren soll, die vor einem Notar formalisiert worden sind.

Zu berücksichtigen ist hier, dass sich dieser Referenzwert vom Katasterwert unterscheidet, sodass der vorliegende Gesetzesentwurf in keiner Weise Steuern betrifft, die den sogenannten Katasterwert als Steuerbemessungsgrundlage verwenden, wie z.B. die spanische Einkommenssteuer, die Grundsteuer oder die sogenannte Wertzuwachssteuer.

8.- Maßnahmen gegen Steuervermeidung

Dieser Gesetzentwurf sieht auch die Umsetzung der europäischen Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidung vor, bekannt als ATAD, welche Regeln gegen Steuervermeidungspraktiken festlegt, die direkte Auswirkungen auf den Binnenmarkt haben. Die Richtlinie übernimmt mehrere der Themen, die in den OECD-Berichten des Aktionsplans zur Verminderung steuerlicher Bemessungsgrundlagen und das grenzüberschreitende Verschieben von Gewinnen durch multinationale Konzerne (BEPS) behandelt werden.

In diesem Zusammenhang enthält die spanische Gesetzgebung Maßnahmen zur internationalen Steuertransparenz und zur Wegzugsbesteuerung oder „Exit Tax“.

9.- Freiwillige Erfüllung von Steuerpflichten

Um freiwillige Steuerzahlungen zu fördern und Rechtsstreitigkeiten zu reduzieren, enthält der Gesetzentwurf darüber hinaus Änderungen des Systems der Ermäßigungen für Steuerbußgelder und des Systems der Steuerstrafzuschläge.

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