Einführung der Mediation als alternative Form der Konfliktlösung in das katalanische Zivilgesetzbuch.

Einführung der Mediation als alternative Form der Konfliktlösung in das katalanische Zivilgesetzbuch.

Aufgrund Informationsmangels und teilweise schlichtweg wegen Unkenntnis im Hinblick auf die sogenannten alternativen Streitbeilegungssysteme, werden die meisten Konflikte in Spanien immer noch durch die Gerichte entschieden. In der Absicht diese Gewohnheiten allmählich zu ändern, hat die regionale Regierung das katalanische Zivilgesetzbuch entsprechend reformiert, indem sie entsprechend die Mediation fördert, insbesondere im Bereich des Familienrechts.

Das Parlament von Katalonien hat das zweite Buch des katalanischen Zivilgesetzbuches von Katalonien (Gesetz 25/2010 vom 29. Juli 2010 des zweiten Buches des katalanischen Zivilgesetzbuches von Katalonien, das sich auf die Personen und die Familie bezieht) reformiert, um die Mediation und die anderen Systeme der alternativen Konfliktlösung zu fördern, sowie zur Vermeidung, dass der reine Mangel an Informationen und die Unkenntnis dieser Mittel die Parteien und Fachleute dazu veranlasst, stets nur den gerichtlichen Weg einzuschlagen.

Einem Bericht der Europäischen Kommission zufolge, kommt die Mediation in Zivil- und Handelssachen im Allgemeinen vermehrt zur Anwendung; aber derjenige Bereich, in dem sie am erfolgreichsten anschlägt, ist das Familienrecht. Aufgrund des allerdings sehr geringen Bekanntheitsgrades dieser alternativen Verfahren, selbst unter Juristen, wurde es bisher nur in sehr begrenztem Umfang eingesetzt.

Die vorliegende Reform greift damit die Empfehlungen verschiedener Institutionen wie der Europäischen Kommission, des Europäischen Gerichtshofs und des spanischen, sogenannten Generalrats der Justiz, auf, um den Parteien mehr Möglichkeiten zu geben, sich vor dem Gang vors Gericht für eine Mediation zu entscheiden. Außerdem führt die Mediation im Vergleich zum Gerichtsverfahren zu Zeitersparnis, wirtschaftlichen Einsparungen und geringeren emotionalen Kosten. Ein weiterer positiver Punkt ist, dass dieses Verfahren beide Parteien mehr einbezieht und ihnen mehr Verantwortung überträgt, wodurch zudem die Wirksamkeit der Umsetzung der getroffenen Vereinbarungen erhöht wird.

Die Reform zielt darauf ab, die Mediation im Bereich der Familienkonflikte, insbesondere bei Konflikten, die Minderjährige betreffen, zu fördern, indem eine vorherige Sitzung über Mediation obligatorisch wird. In dieser vorherigen Sitzung werden die Parteien über die Funktionsweise, die wesentlichen Merkmale und die Vorteile dieses Verfahrens informiert, damit sie frei analysieren und entscheiden können, ob sie dieses Verfahren einleiten wollen.

Für den Fall, dass bereits ein Gerichtsverfahren eingeleitet worden ist, sieht die Reform auch die Möglichkeit vor, dass die Justizbehörde von sich aus oder aufgrund Parteiantrags beide Parteien auf eine Vorverhandlung verweisen kann.

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