Geoblocking-Verbot beim Online-Shoppen in Kraft getreten

Geoblocking-Verbot beim Online-Shoppen in Kraft getreten

Seit Montag, den 3. Dezember 2018, müssen Online-Shops gemäß einer europäischen Verordnung allen Bürgern der Europäischen Union ermöglichen, Produkte auf ihren Websites zu denselben Bedingungen zu erwerben, wie diese auch den lokalen Bürgern angeboten werden.

Die neue Verordnung verbietet den Einsatz technologischer Mittel, wie etwa die Ortung mittels IP-Adresse, um den Zugang zu ihrer Website zu blockieren (Geoblocking) oder den Nutzer ohne dessen ausdrückliche Zustimmung direkt auf die Website eines anderen Landes weiterzuleiten.

Diese Verordnung verpflichtet die Anbieter aber nicht dazu, Lieferungen in das Land des Käufers vorzunehmen. Im Gegenteil, Unternehmen können auch in Zukunft entscheiden, in welchem Land (oder welchen Ländern) sie bereit sind, die Lieferung vorzunehmen, was wiederrum den ausländischen Kunden verpflichtet, die Lieferung der erworbenen Produkte mit eigenen Mitteln zu organisieren. Sofern also Produkte nur in einem bestimmten Land geliefert werden, übernehmen Unternehmen keine Verpflichtungen des internationalen Handels, wie z.B. die Eintragung in das Umsatzsteuerregister des Kundenmitgliedstaates oder aber die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen, die jeder Staat an den Verkauf dieses Produktes im jeweiligen Mitgliedstaat stellt.

Die Verordnung hindert Unternehmen zudem nicht daran, auf der Online-Schnittstelle jedes Landes unterschiedliche Produkte oder Dienstleistungen anzubieten und sogar an verschiedenen Verkaufsstellen unterschiedliche Preise anzuwenden oder nur in einem bestimmten Gebiet spezifische Angebote online zu stellen, usw. In diesen Fällen muss dem ausländischen Kunden aber der Zugang zu den Produkten zu den gleichen Bedingungen wie vor Ort ermöglicht werden. Dazu gehören auch die Zahlungsmittel, d.h. Unternehmen können entscheiden, welche Zahlungsmittel und -instrumente sie akzeptieren und welche nicht. Sind diese jedoch einmal festgelegt worden, so müssen Unternehmen sowohl in- als auch ausländischen Kunden die Nutzung derselben gleichermaßen ermöglichen.

Marinel-lo @ Partners
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