Wie schützt das neue Gesetz Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse?

Wie schützt das neue Gesetz Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse?

Das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen soll es Unternehmen ermöglichen, immaterielle Vermögenswerte zu schützen, die nicht bei einer Institution registriert sind, aber zweifelslos einen wirtschaftlichen Wert für die Unternehmen repräsentieren oder sogar einen erheblichen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Unternehmen derselben Branche darstellen.

Das neue Gesetz 1/2019 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen, welches die Richtlinie 2016/943 vom 8. Juni 2016 über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung umsetzt, wurde nun verabschiedet.

Dieses neue Gesetz soll es Unternehmen ermöglichen, immaterielle Vermögenswerte zu schützen, die im Gegensatz zu Marken, Patenten oder Gebrauchsmustern nicht bei einer Institution registriert sind, welche aber für die Unternehmen zweifellos einen wirtschaftlichen Wert repräsentieren oder sogar einen wichtigen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Unternehmen der Branche darstellen.

Welche Vermögenswerte fallen unter den Geschäftsgeheimnis-Schutz des Gesetzes? Das Gesetz schützt jede Art von Informationen oder Kenntnissen technologischer, wissenschaftlicher, industrieller, kommerzieller, organisatorischer oder finanzieller Art, die geheim gehalten wurden oder den Branchenzugehörigen nicht allgemein bekannt sind; die einen geschäftlichen Wert haben, gerade weil sie geheim sind und von ihrem Eigentümer mittels angemessener Geheimhaltungsmaßnahmen geschützt werden.

Das Know-how der Unternehmen, ihre Arbeitsmethoden und Produktionstechniken, ihre Datenbanken und Informationen, welche sie von ihre Kunden erhalten, etc., sind ebenso Bestandteil der Definition eines Geschäftsgeheimnisses.

Zur Wahrung dieser Geschäftsgeheimnisse bietet das neue Gesetz ein weites Spektrum an Rechtsmitteln an und ermöglicht es zudem Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen, welche die vollständige Wirksamkeit eines eventuellen zukünftigen Urteils sicherstellen.

Zu den möglichen Maßnahmen gehören die sofortige Einstellung oder das Verbot der Nutzung des verletzten Geschäftsgeheimnisses jeglicher Art oder gegebenenfalls der Herstellung, des Anbietens, der Vermarktung oder der Verwendung rechtswidriger Produkte; daneben gibt es das Import- und Exportverbot oder die Lagerung dieser Produkte, die Aufbewahrung und Hinterlegung von Produkten oder deren vorsorgliche Beschlagnahme. Außerdem wird ein neues Gerichtsverfahren eingeführt, welches die Vertraulichkeit der Informationen gewährleistet, die den Gegenstand des Gerichtsprozesses bilden, um somit die Offenlegung oder den Zugriff durch Dritte zu vermeiden.

Im Ergebnis fasst das neue Gesetz die Vorschriften über Geschäftsgeheimnisse zusammen, strukturiert diese und bietet dem Eigentümer mehr Schutz als zuvor. Gerne stehen wir für weitere Auskünfte zur Verfügung.

 

 

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